Zins ist das Entgelt für den Kredit, das der Kreditnehmer (Schuldner) dem Überlasser (Gläubiger) zahlt. Rechtliche Grundlage dazu sind Verträge (z. B. Darlehensvertrag). Die Höhe des Zinses bestimmt sich in einer Marktwirtschaft nach Angebot und Nachfrage. Der Zins wird aus Kapitalnehmersicht als Schuldzins bezeichnet.